67. Kundmachung:Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung

XXX. LT: RV 107/2015, 9. Sitzung 2015

### § 1 {#par_1}

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 17. Dezember 2015 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

Die Vereinbarung tritt gemäß Art. 6 Abs. 1 am 1. Juli 2016 in Kraft.

### Der Landeshauptmann: {#prov_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}