# 95. Verordnung: Erklärung der L 39 – Lastenstraße als Landesstraße

#### Verordnungder Landesregierung über die Erklärung derL 39 – Lastenstraße als Landesstraße

> Auf Grund des § 12 Abs. 1, 4 und 6 des Straßengesetzes, LGBl.Nr. 79/2012, wird verordnet:

### § 1Erklärung {#prov_1erklarung}

Die L 39 – Lastenstraße ist eine Landesstraße.

### § 2Aufschiebende Bedingung {#prov_2aufschiebende_bedingung}

Die Erklärung als Landesstraße gemäß § 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Land Vorarlberg das Eigentum oder ein sonstiges entsprechendes Verfügungsrecht an sämtlichen für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Grundflächen erwirbt und den Rechtserwerb im Landesgesetzblatt kundmacht.

### § 3Verlauf der Straßenachse {#prov_3verlauf_der_stra_enachse}

Der Verlauf der Straßenachse der L 39 – Lastenstraße ist in den Anlagen 1 und 2 in gelber Farbe dargestellt.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}