# 20. Verordnung: Verordnung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat

> Auf Grund des § 4 Abs. 8 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, wird verordnet:

> Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, LGBl.Nr. 16/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 14/1997, wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 1 und 2 entfallen.

2. Der bisherige § 3 wird als § 1 bezeichnet.

3. Die Überschrift des nunmehrigen § 1 lautet:

### „§ 1Einberufung der Sitzungen“ {#prov_1einberufung_der_sitzungen}

4. Im nunmehrigen § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „im übrigen“ durch die Wortfolge „im Übrigen“ ersetzt.

5. Nach dem nunmehrigen § 1 wird folgender § 2 eingefügt:

### „§ 2Sachverständige und Auskunftspersonen {#prov_2sachverstandige_und_auskunftspersonen}

Der Vorsitzende hat den Sitzungen erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen beizuziehen.“

6. Die bisherigen §§ 4 bis 7 werden als §§ 3 bis 6 bezeichnet.

7. Die Überschrift des nunmehrigen § 3 lautet:

### „§ 3Beschlussfassung“ {#prov_3beschlussfassung}

8. Im nunmehrigen § 3 wird der Ausdruck „§ 2 Abs. 3“ durch den Ausdruck „§ 2“ ersetzt.

9. Die Überschrift des nunmehrigen § 4 lautet:

### „§ 4Niederschrift, Kanzleigeschäfte“ {#prov_4niederschrift_kanzleigeschafte}

10. Die Überschrift des nunmehrigen § 5 lautet:

### „§ 5Ausschüsse“ {#prov_5ausschusse}

11. Der nunmehrige § 5 Abs. 3 letzter Satz lautet:

„Im Übrigen gelten für Ausschüsse die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 und der §§ 2 bis 4 sinngemäß.“

12. Die Überschrift des nunmehrigen § 6 lautet:

### „§ 6Entschädigung der Mitglieder“ {#prov_6entschadigung_der_mitglieder}

13. Im nunmehrigen § 6 wird der Ausdruck „LGBl.Nr. 28/1973“ durch den Ausdruck „LGBl.Nr. 33/2015“ ersetzt.

14. Nach dem nunmehrigen § 6 wird folgender § 7 angefügt:

### „§ 7Inkrafttreten {#prov_7inkrafttreten}

Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, LGBl.Nr. 20/2017, tritt am 1. April 2017 in Kraft.“

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}