53. Kundmachung:Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, Änderung

XXX. LT: RV 29/2017, 4. Sitzung 2017

### § 1 {#par_1}

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen geändert wird (Änderungsvereinbarung betreffend Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor), kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 10. Mai 2017 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 21 Abs. 1 am 14. August 2017 in Kraft.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}