# 68. Verordnung: Geschäftsordnung für den Jugendbeirat, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derVerordnung über die Geschäftsordnung für den Jugendbeirat

> Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Kinder- und Jugendgesetzes, LGBl.Nr. 16/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 26/2017, wird verordnet:

> Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für den Jugendbeirat, LGBl.Nr. 52/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 24/2005, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel der Verordnung lautet:

#### „Verordnungder Landesregierung über die Geschäftsordnung für den Kinder- und Jugendbeirat“

2. In den §§ 1, 3 und 13 wir in der jeweiligen Überschrift das Wort „Jugendbeirates“ durch den Ausdruck „Kinder- und Jugendbeirates“ ersetzt.

3. In den §§ 1, 2, 3 Abs. 1, 2 und 4, 4 Abs. 1 bis 4 und 7, 5, 6 Abs. 1 und 3, 7 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1, 9 Abs. 2, 10 Abs. 1 und 3, 11, 12 und 13 wird das Wort „Jugendbeirat“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch den Ausdruck „Kinder- und Jugendbeirat“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

4. Im § 1 Abs. 3 lit. a wird die Wortfolge „der Jugend“ durch die Wortfolge „von Kindern und Jugendlichen“ ersetzt.

5. Im § 1 Abs. 3 lit. c wird das Wort „Jugendinteressen“ durch die Wortfolge „Interessen von Kindern und Jugendlichen“ ersetzt.

6. Im § 2 wird das Wort „Jugendgesetzes“ durch den Ausdruck „Kinder- und Jugendgesetzes“ ersetzt.

7. Im § 4 Abs. 1 lit. c entfällt das Wort „überwiegend“; nach dem Wort „außerschulischen“ wird der Ausdruck „Kinder- und“ eingefügt.

8. Im § 4 Abs. 1 lit. d wird am Ende der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.

9. Im § 4 Abs. 4 wird nach dem Wort „kleinen“ die Wortfolge „oder regionalen“ eingefügt.

10. Im § 10 Abs. 3 wird die Wortfolge „binnen zwei Wochen“ durch das Wort „zeitgerecht“ ersetzt.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}