# 41. Verordnung: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung überdas Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech

> Auf Grund der §§ 26 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 70/2016, wird verordnet:

> Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech, LGBl.Nr. 41/2011, wird wie folgt geändert:

1. Der § 1 lautet:

### „§ 1Geschützte Flächen {#prov_1geschutzte_flachen}

Die in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot umrandeten Grundflächen in der Gemeinde Lech sind nach dieser Verordnung als Naturschutzgebiet geschützt.“

2. Der § 5 entfällt.

3. Die Anlage wird durch die angeschlossene Anlage sowie die Erläuterungen dazu ersetzt.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}