35. Verordnung:Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, Aufhebung

> Auf Grund der §§ 1 Abs. 5b und 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 16/2020, Nr. 23/2020, Nr. 104/2020 und Nr. 23/2021, wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, LGBl.Nr. 28/2021, in der Fassung LGBl.Nr. 32/2021, wird aufgehoben.

### Der Landeshauptmann: {#prov_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}