# 85. Verordnung: Geschäftsordnung der Landesregierung, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung

> Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:

> Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl.Nr. 38/2021, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift des § 5 wird nach dem Wort „Sitzungstermine“ ein Beistrich und das Wort „Videokonferenzen“ eingefügt.

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Auf Anordnung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau kann die Sitzung auch in Form einer Videokonferenz stattfinden. Die an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder gelten als anwesend. Die §§ 3 bis 19 gelten sinngemäß.“

3. Der § 20 lautet:

### „§ 20Inkrafttreten {#prov_20inkrafttreten}

Die Verordnung über eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl.Nr. 85/2021, tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}