56. Kundmachung:Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27XXXI. LT: RV 73/2022, 7. Sitzung 2022

### § 1 {#par_1}

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 7. Juli 2022 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 24 Abs. 1 am 1. September 2022 in Kraft getreten.

Der Landeshauptmann:Mag. Markus Wallner