67. Kundmachung: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird

XXXI. LT: RV 78/2022, 8. Sitzung 2022

### § 1 {#par_1}

> Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird, kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 5. Oktober 2022 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

Die Vereinbarung tritt gemäß Art. 7 Abs. 1 am 1. Dezember 2022 in Kraft.

### Der Landeshauptmann: {#prov_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}