# 71. Verordnung: LK-Kostenersatzverordnung, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der LK-Kostenersatzverordnung

> Auf Grund des § 28a Abs. 3 des Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl.Nr. 59/1995, in der Fassung LGBl.Nr. 73/2012, wird verordnet:

> Die LK-Kostenersatzverordnung, LGBl.Nr. 102/2012, in der Fassung LGBl.Nr. 56/2017, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 3 lit. c wird nach dem Wort „Reisekosten“ ein Beistrich und die Wortfolge „Fahrtkostenvergütungen, Belohnungen für Dienstjubiläen“ eingefügt.

2. Im § 1 Abs. 3 lit. e wird der Ausdruck „§ 2 Abs. 14“ durch den Ausdruck „§ 2 Abs. 15“ ersetzt.

3. Im § 2 Abs. 1 wird das Wort „Jänner“ durch das Wort „Februar“ ersetzt.

4. Im § 2 Abs. 8 erster Satz wird der Ausdruck „(Abs. 7)“ durch die Wortfolge „der gemäß Abs. 7 zugeordneten Bediensteten“ ersetzt.

5. Im § 2 Abs. 8 entfällt die lit. a; die bisherigen lit. b bis f werden als lit. a bis e bezeichnet.

6. Im nunmehrigen § 2 Abs. 8 lit b wird die Wortfolge „Sonderzahlungen, wobei die Höchstbemessungsgrundlage berücksichtigt wird“ durch die Wortfolge „zu ersetzenden Dienstbezüge bis zur Höchstbemessungsgrundlage“ ersetzt.

7. Nach dem § 2 Abs. 10 wird folgender Abs. 11 eingefügt:

„(11) Fahrtkostenvergütungen für Bedienstete der Landwirtschaftskammer werden entsprechend dem Anteil der vergüteten Stunden an der Gesamtsumme der produktiven Stunden ersetzt.“

8. Im § 2 werden die bisherigen Abs. 11 bis 14 als Abs. 12 bis 15 bezeichnet.

9. Im nunmehrigen § 2 Abs. 12 wird nach dem Wort „Abfertigungen“ die Wortfolge „und Belohnungen für Dienstjubiläen“ eingefügt.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}