# 99. Verordnung: Verwaltungsabgabenverordnung, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung

> Auf Grund des § 2 des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2001 und Nr. 44/2020, wird verordnet:

> Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014, in der Fassung LGBl.Nr. 50/2016, Nr. 108/2016, Nr. 45/2017, Nr. 84/2017, Nr. 31/2018, Nr. 70/2018, Nr. 19/2019, Nr. 89/2019, Nr. 86/2020 und 72/2021, wird wie folgt geändert:

1. Im § 3 wird nach dem Abs. 10 folgender Abs. 11 eingefügt:

„(11) Die Verordnung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 99/2022, tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.“

2. Im § 3 wird der bisherige Abs. 11 als Abs. 12 bezeichnet.

3. Die Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ wird durch die angeschlossene Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ ersetzt.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Die Landesstatthalterin: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_die_landesstatthalterin}

### Dr. Barbara Schöbi-Fink {#prov_dr_barbara_schobi_fink}