# 33. Gesetz: Auskunftsgesetz, Änderung

XXXI. LT: RV 56/2023, 4. Sitzung 2023

#### Gesetz über eine Änderung des Auskunftsgesetzes

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Auskunftsgesetz, LBGl.Nr. 17/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2013, wird wie folgt geändert:

1. Nach dem § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

## „§ 4aAuskunftserteilung an die GeoSphere Austria {#art_4aauskunftserteilung_an_die_geosphere_austria}

(1) Für die Erteilung von Auskünften gegenüber der GeoSphere Austria betreffend Fach-, Nachweis- oder Bewertungsdaten gemäß § 3 Z. 8 bis 10 GeoSphere Austria-Gesetz, die zur Erfüllung der Aufgaben der GeoSphere Austria gemäß § 4 Abs. 3 GeoSphere Austria-Gesetz notwendig sind und nicht bereits aus anderen Gründen der GeoSphere Austria digital zugänglich sind, gelten folgende besondere Regelungen:

(2) Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der §§ 1 bis 4 unberührt.“

2. Dem § 7 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Das Gesetz über eine Änderung des Auskunftsgesetzes, LGBl.Nr. 33/2023, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.“

Der Landtagspräsident:Der Landeshauptmann:

Mag. Harald SondereggerMag. Markus Wallner