# 53. Verordnung: Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

#### Verordnungder Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

> Auf Grund des § 3 des Landtagswahlgesetzes, LGBl.Nr. 60/1988, wird verordnet:

### § 1Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate {#prov_1anzahl_der_auf_jeden_wahlbezirk_entfallenden_mandate}

Die Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate wird auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2021 wie folgt festgesetzt:

### § 2Außerkrafttreten {#prov_2au_erkrafttreten}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate, LGBl.Nr. 2/2014, außer Kraft.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Die Landesstatthalterin: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_die_landesstatthalterin}

### Dr. Barbara Schöbi-Fink {#prov_dr_barbara_schobi_fink}