56. Verordnung: Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft undUmweltschutz

#### Verordnung der Landesregierung über die Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz

> Auf Grund des § 93 Abs. 11 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 34/2018 und Nr. 4/2022, iVm § 4 Abs. 4 der Gemeindeverbandsverordnung, LGBl.Nr. 47/1986, in der Fassung LGBl.Nr. 31/2019, wird verordnet:

Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt. Die Auflösung des Gemeindeverbandes wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 wirksam.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Die Landesstatthalterin: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_die_landesstatthalterin}

### Dr. Barbara Schöbi-Fink {#prov_dr_barbara_schobi_fink}