# 3. Kundmachung: Grundversorgungsänderungsvereinbarung

XXXI. LT: RV 112/2024, 6. Sitzung 2024

### § 1 {#par_1}

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung), kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 4. Juli 2024 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 18 Abs. 1 am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.

### Der Landeshauptmann: {#prov_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}