# 25. Verordnung: Kernleistungsverordnung, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Kernleistungsverordnung

> Auf Grund des § 35 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:

> Die Kernleistungsverordnung, LGBl.Nr. 53/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 34/2017 und Nr. 51/2017 wird wie folgt geändert:

1. Im § 7 Abs. 2 lit. b wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt.

2. Im § 7 Abs. 2 lit. h wird der Beistrich durch einen Punkt ersetzt.

3. Der § 7 Abs. 3 lit. c lautet:

4. Im § 7 Abs. 3 lit. d entfällt die Wortfolge „sexuelle Übergriffe oder“.

5. Der § 7 Abs. 3 lit. f lautet:

6. Im § 7 Abs. 3 lit. g entfällt die Wortfolge „Vernachlässigung oder“.

7. Im § 8 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „eine Risikoeinschätzung und damit“.

8. In § 8 Abs. 4 wird die Wortfolge „in eine der folgenden Bereiche“ durch die Wortfolge „in einen der folgenden Bereiche“ ersetzt.

9. Im § 8 Abs. 4 lit. b wird die Wortfolge „Risikobereich A“ durch das Wort „Risikobereich“ ersetzt.

10. Der § 8 Abs. 4 lit. c entfällt.

11. Im § 8 Abs. 4 wird die bisherige lit. d als lit. c bezeichnet.

12. Im nunmehrigen § 8 Abs. 4 lit. c entfällt das Wort „vorhandenen“.

13. Im § 9 Abs. 3 wird die Wortfolge „Risikobereich A“ durch das Wort „Risikobereich“ ersetzt.

14. Der § 9 Abs. 4 entfällt.

15. Im § 9 werden die bisherigen Abs. 5, 6 und 7 als Abs. 4, 5 und 6 bezeichnet.

16. Dem § 13 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Verordnung über eine Änderung der Kernleistungsverordnung, LGBl.Nr. 25/2025, tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.“

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}