# 41. Verordnung: Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derPersonaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung

> Aufgrund der §§ 13 lit. d, 21 Abs. 5 und 36 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, LGBl.Nr. 72/2022, wird verordnet:

> Die Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung, LGBl.Nr. 78/2022, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „pädagogischen Fachkraft“ die Wortfolge „nach § 16 Abs. 3 KBBG“ eingefügt und der Klammerausdruck „(§ 16 Abs. 3 KBBG)“ durch die Wortfolge „nach § 16 Abs. 2 KBBG“ ersetzt.

2. Im § 2 Abs. 2 wird der Klammerausdruck „(§ 16 Abs. 1 bis 3 KBBG)“ durch die Wortfolge „nach § 16 Abs. 1 bis 3 KBBG“ ersetzt und nach dem Wort „Betreuungsperson“ der Klammerausdruck „(§ 3 Abs. 5 und 7 KBBG)“ eingefügt.

3. Im § 2 Abs. 3 wird nach dem Wort „Fachkraft“ die Wortfolge „nach § 16 Abs. 5 KBBG“ eingefügt.

4. Im § 2 Abs. 5 wird die Wortfolge „qualifizierte Person“ durch die Wortfolge „besonders qualifizierte Betreuungsperson (§ 3 Abs. 5 KBBG)“ und das Wort „Personen“ durch das Wort „Betreuungspersonen“ ersetzt.

5. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Verordnung über eine Änderung der Personaleinsatz- und Gruppengrößenverordnung, LGBl.Nr. 41/2025, tritt am 8. September 2025 in Kraft.“

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}