89. Verordnung:Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, Änderung

> Auf Grund des § 63 Abs. 3 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 65/2019 und Nr. 37/2024, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 42/2024, wird wie folgt geändert:

1. Im § 8 wird der bisherige Text als Abs. 1 bezeichnet und folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 89/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.“

2. Die Anlage 1 wird durch die angeschlossene Anlage 1 ersetzt.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}