# 91. Verordnung: Einreihungsplan Landesbedienstete

> Auf Grund des § 64 Abs. 5 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013 und Nr. 65/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

### § 2 {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}