# 22. Gesetz: Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz, Änderung

XXXII. LT: RV 164/2025, 1. Sitzung 2026

#### Gesetzüber eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz, LGBl.Nr. 34/1964, in der Fassung LGBl.Nr. 25/1976, Nr. 4/2007, Nr. 36/2009, Nr. 66/2012, Nr. 44/2013, Nr. 8/2014, Nr. 62/2014, Nr. 45/2018, Nr. 17/2020, Nr. 19/2020, Nr. 91/2020, Nr. 50/2021 und Nr. 4/2022, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel des Gesetzes lautet:

2. Im § 1 wird jeweils die Wortfolge „die Landeslehrer“ durch das Wort „Landeslehrpersonen“ ersetzt und nach dem Klammerausdruck „(öffentlichen Pflichtschulen)“ ein Beistrich gesetzt sowie die Wortfolge „einschließlich der Vollziehung des Disziplinarrechts,“ eingefügt.

3. In der Überschrift des § 2 wird die Wortfolge „des Schulleiters bzw. Schulclusterleiters“ durch die Wortfolge „der Schulleitung bzw. Schulclusterleitung“ ersetzt.

4. Im § 2 Abs. 1 wird die Wortfolge „die Lehrer“ durch das Wort „Lehrpersonen“, die Wortfolge „Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen sowie an Polytechnischen Schulen“ durch die Wortfolge „Pflichtschulen sowie an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen“ und die Wortfolge „der Schulleiter“ durch die Wortfolge „die Schulleitung“ ersetzt.

5. Im § 2 Abs. 1 lit. a wird nach dem Wort „Ersthelfer“ die Wortfolge „und -helferinnen“ eingefügt und das Wort „Lehrer“ durch das Wort „Lehrpersonen“ ersetzt.

6. Im § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „der Leiter des Schulclusters“ durch die Wortfolge „die Schulclusterleitung“, die Wortfolge „dem Schulleiter“ durch die Wortfolge „der Schulleitung“, die Wortfolge „den Leitern der Schulcluster“ durch die Wortfolge „den Schulclusterleitungen“ und das Wort „Bereichsleitern“ durch das Wort „Bereichsleitungen“ ersetzt.

7. Im § 2 Abs. 3 wird die Wortfolge „der Schulleiter bzw. der Schulclusterleiter“ durch die Wortfolge „die Schulleitung bzw. die Schulclusterleitung“, nach dem Wort „Ausübung“ das Wort „seiner“ durch das Wort „ihrer“, die Wortfolge „einen anderen als den“ durch die Wortfolge „eine andere als die“, die Wortfolge „vorgesehenen Lehrer mit seiner“ durch die Wortfolge „vorgesehene Lehrperson mit deren“ und die Wortfolge „des Lehrers erforderlich, der“ durch die Wortfolge „der Lehrperson erforderlich, die“ ersetzt.

8. Die §§ 4 und 4a werden als §§ 3 und 4 bezeichnet.

9. Im nunmehrigen § 3 Abs. 2 lit. a wird die Wortfolge „zu bestellender rechtskundiger Bediensteter als Vorsitzender“ durch die Wortfolge „aus deren Personalstand zu bestellendes und den Vorsitz führendes rechtskundiges Mitglied“ ersetzt.

10. Im nunmehrigen § 3 Abs. 2 lit. b wird die Wortfolge „zu bestellender Bediensteter“ durch die Wortfolge „aus deren Personalstand zu bestellendes Mitglied“ ersetzt.

11. Im nunmehrigen § 3 Abs. 2 lit. c wird nach dem Wort „bestellte“ das Wort „Lehrer“ durch das Wort „Lehrpersonen“ ersetzt und die Wortfolge „der betroffene Lehrer“ durch die Wortfolge „die betroffene Lehrperson“ ersetzt.

12. Im nunmehrigen § 3 Abs. 3 wird das Wort „Vertreter“ durch das Wort „Vertretung“ ersetzt.

13. Im nunmehrigen § 4 Abs. 1 wird das Wort „Vorsitzenden“ durch die Wortfolge „den Vorsitz führenden Mitgliedes“ und die Wortfolge „Der Vorsitzende“ durch das Wort „Es“ ersetzt.

14. Im nunmehrigen § 4 Abs. 1 lit. a wird die Wortfolge „den Vorsitzenden“ durch die Wortfolge „das den Vorsitz führende Mitglied“ ersetzt.

15. Im nunmehrigen § 4 Abs. 1 lit. b wird die Wortfolge „den Vorsitzenden“ durch die Wortfolge „das den Vorsitz führende Mitglied“ und die Wortfolge „der Vorsitzende“ durch die Wortfolge „das den Vorsitz führende Mitglied“ ersetzt.

16. Im nunmehrigen § 4 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Auf Anordnung des“ das Wort „Vorsitzenden“ durch die Wortfolge „den Vorsitz führenden Mitgliedes“, nach der Wortfolge „erforderlichen Unterlagen“ die Wortfolge „vom Vorsitzenden“ durch die Wortfolge „von diesem“ und nach der Wortfolge „Diese Erklärungen sind an eine der vom“ das Wort „Vorsitzenden“ durch die Wortfolge „Vorsitz führenden Mitglied“ ersetzt.

17. Die §§ 5 und 6 entfallen.

18. Der § 7 wird als § 5 bezeichnet.

19. In der Überschrift des nunmehrigen § 5 entfällt die Wortfolge „der Lehrervertreter“.

20. Im nunmehrigen § 5 Abs. 1 wird der Ausdruck „§ 4 Abs. 2 lit. c sowie nach § 5 Abs. 2 lit. c“ durch den Ausdruck „§ 3 Abs. 2 lit. c“ ersetzt.

21. Nach dem nunmehrigen § 5 wird folgender § 6 eingefügt:

### „§ 6Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 22/2026 {#prov_6inkrafttretens_und_ubergangsbestimmung_zur_novelle_lgbl_nr_22_2026}

(1) Das Gesetz über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl.Nr. 22/2026, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl.Nr. 22/2026, ist die Disziplinarkommission aufgelöst und sind die Funktionen als Disziplinaranwalt und Untersuchungsführer beendet. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der bei der Disziplinarkommission in diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren geht auf die Bildungsdirektion über.“

22. Die §§ 8, 9 und 11 entfallen.