# Festlegung der für die Ermittlung des Marktpreises bestimmenden mitteleuropäischen Strombörse

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der für die Ermittlung des Marktpreises bestimmenden mitteleuropäischen Strombörse

> Auf Grund des § 51 Abs. 8 des Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft 2001 (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2001 – WElWG 2001), LGBl. Nr. 72/2001, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Mit dieser Verordnung wird zum Zweck der Ermittlung der Ausgleichsabgaben gemäß § 51 Abs. 3 Z. 1 und 2 WElWG 2001 die für die Ermittlung des Marktpreises bestimmende mitteleuropäsche Strombörse festgelegt.

## § 2 {#par_2}

Gemäß § 51 Abs. 8 WElWG wird die Frankfurter „European Energy Exchange“ (EEX) als Strombörse festgelegt.

## § 3 Inkrafttreten {#par_3}

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.