# Form der Ausweise für Behinderte

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Form der Ausweise für Behinderte

> Auf Grund des § 33 a des Wiener Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1966, in der Fassung der 2. Behindertengesetznovelle, LGBl. für Wien Nr. 10/1975, wird verordnet:

## Art. 1 ARTIKEL I {#art_1}

Die Ausweise für Behinderte haben dem in der Anlage enthaltenen Muster zu entsprechen.

## Art. 2 ARTIKEL II {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1975 in Kraft.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

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