# Festsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Festsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems

> Auf Grund des Art. V Abs. 5 der 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 375/1988, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für

## § 2 {#par_2}

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.