# Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:

## § 1 Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald {#par_1}

Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

## § 2 Zonen des Biosphärenparks Wienerwald {#par_2}

Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:

## § 3 In-Kraft-Treten {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.