# 1. Verordnung: Wiener Pflegekindergeldverordnung – WPKGVO

Verordnung der Wiener Landesregierung über das Pflegekindergeld (Wiener Pflegekindergeldverordnung – WPKGVO)

> Auf Grund des § 44 Abs. 5 des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 – WKJHG 2013, LGBl. für Wien Nr. 51/2013, wird verordnet:

#### Pflegekindergeld

§ 1. (1) Das Pflegekindergeld besteht aus Richtsätzen und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein Kind:

(2) Zusätzlich werden folgende Zuschläge gewährt:

§ 2. Das Pflegekindergeld fällt am Ersten des Monats in voller Höhe an; nur das Krisenpflegekindergeld wird monatlich anteilig ausbezahlt.

§ 3. Pflegeeltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Wien haben, wird das Pflegekindergeld vom Wiener Kinder- und Jugendhilfeträger nach den Richtsätzen des jeweiligen Bundeslandes ausbezahlt.

§ 4. Das Einkommen der Pflegekinder mindert das Pflegekindergeld nicht.

#### In-Kraft-Treten

§ 5. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.