# 6. Verordnung:Höhe der Vergütung des Dienstrechtssenates und Disziplinarsenates; Aufhebung

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Dienstrechtssenates festgesetzt wird, und die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Disziplinarsenates festgesetzt wird, aufgehoben werden

> Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Dienstrechtssenates festgesetzt wird, LGBl. Nr. 35/2006, in der Fassung LGBl. Nr. 37/2011, wird aufgehoben.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Disziplinarsenates festgesetzt wird, LGBl. Nr. 63/2003, wird aufgehoben.

## Artikel III {#art_artikel_iii}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.