# 43. Gesetz: Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz); Änderung

Gesetz, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

## Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes {#art_anderung_des_wiener_veranstaltungsgesetzes}

> Das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 12/1971, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 31/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 2 Z 3 lautet:

2. In § 7 Abs. 2 Einleitungssatz wird das Wort „Aufgaben“ durch das Wort „Angaben“ ersetzt.

3. In § 9 Z 6 entfällt die Wortfolge „und Münzgewinnspielapparate“.

4. In § 15 Abs. 1 entfällt der zweite Satz.

5. § 15 Abs. 1a, 1b und 1c entfallen.

6. In § 15 Abs. 2 entfällt im ersten Satzteil des ersten Satzes die Wortfolge „und Münzgewinnspielapparaten“ und im zweiten Satzteil des ersten Satzes die Wortfolge „und Münzgewinnspielapparate“ sowie wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt. Weiters wird im ersten Satzteil des dritten Satzes das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt und es entfällt die Wortfolge „oder Münzgewinnspielapparaten“.

7. § 15 Abs. 2b erster Satz entfällt.

8. § 15 Abs. 3 entfällt.

9. § 15 Abs. 4 lautet:

„(4) Konzessionen für den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten dürfen dann nicht verliehen werden, wenn die Veranstaltungsstätte innerhalb einer öffentlichen und privaten Pflichtschule, einer mittleren und höheren Schule sowie vergleichbaren Privatschulen, von Schülerheimen, Horten und Jugendzentren gelegen ist.“

10. In § 15 Abs. 5 entfällt die Wortfolge „und Münzgewinnspielapparaten“.

11. In § 15 Abs. 6 entfallen die Wortfolgen „und Münzgewinnspielapparate“ sowie „bzw. Gewinnchancen“.

12. § 15 Abs. 7 und 8 entfallen.

13. § 17 Abs. 5 bis Abs. 7 entfallen.

14. In § 30 Abs. 1 Z 1a wird die Wortfolge „Unterhaltungs- und Münzgewinnspielapparaten“ durch das Wort „Unterhaltungsspielapparaten“ ersetzt.

15. In § 32 Abs. 2 wird das Wort „ihn“ durch das Wort „ihm“ ersetzt.

16. § 33 Abs. 4 und 5 entfallen.

17. § 34 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Organisation und Tätigkeit des Spielapparatebeirates, LGBl. für Wien Nr. 43/2000, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 23/2013, außer Kraft.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

## Inkrafttreten {#art_inkrafttreten}

18. Artikel I Z 1 und Z 2 sowie Z 15 und Z 17 treten mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien folgenden Tag in Kraft.

19. Artikel I Z 3 bis Z 14 und Z 16 treten am 1. Jänner 2015 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Häupl

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner