# 40. Verordnung: Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen im Jahr 2016 (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen)

> Die Wiener Landesregierung hat folgenden Beschluss gefasst:

### § 1. {#prov_1}

### Pflegegebühren-Zusatzleistungen {#prov_pflegegebuhren_zusatzleistungen}

Gemäß § 46 Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 33/2014, werden für die nachstehenden öffentlichen Krankenanstalten die Pflegegebühren für Zusatzleistungen, die im Rahmen eines stationären Aufenthaltes im Zuge eines operativen Eingriffes (sofern dieser in einem medizinisch fachlichen Zusammenhang steht und eine Kostentragung durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt) erbracht werden, für die allgemeine Gebührenklasse wie folgt festgesetzt:

1. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien und alle anderen Wiener städtischen Krankenanstalten:

1.1Narbenkorrektur in Lokalanästhesie 403,74 Euro

1.2Ohrenanlegeplastik einseitig 647,92 Euro

1.3Ohrenanlegeplastik beidseitig 1.484,38 Euro

1.4Blepharoplastik des Oberlides einseitig 1.075,09 Euro

1.5Blepharoplastik der Unterlider beidseitig 2.659,68 Euro

1.6Höckerabtragung Nase 794,59 Euro

1.7Nasenspitzenkorrektur 870,51 Euro

1.8Oberschenkelstraffung innen beidseitig 2.017,59 Euro

1.9Mastopexie beidseitig ohne Prothese 2.390,20 Euro

1.10Mastopexie einseitig ohne Prothese 1.634,42 Euro

1.11Mastopexie beidseitig mit Prothese 4.664,32 Euro

1.12Mastopexie einseitig mit Prothese 2.645,51 Euro

1.13Mammaaugmentation beidseitig (inklusive Implantat) 3.476,47 Euro

1.14Mammaaugmentation einseitig (inklusive Implantat) 1.961,52 Euro

1.15Narbenkorrektur 572,80 Euro

1.16Fettabsaugung (Liposuction) Bauch 837,75 Euro

1.17Fettabsaugung (Liposuction) Oberschenkel innen beidseitig 1.130,42 Euro

1.18Fettabsaugung (Liposuction) Kinn 578,27 Euro

1.19Oberarmstraffung beidseitig 1.523,42 Euro

1.20Vasektomie (während eines anderen skrotalen Eingriffs) 190,38 Euro

1.21Xanthelasmen der Augenlider 573,70 Euro

1.22Tubenligatur in Erweiterung eines indizierten offenen oder

2. Hanusch-Krankenhaus:

### § 2. {#prov_2}

### Pflegegebühren-Wunschleistungen {#prov_pflegegebuhren_wunschleistungen}

(1) Gemäß § 46 Abs. 1 Wr. KAG werden für die nachstehenden öffentlichen Krankenanstalten die Pflegegebühren für Wunschleistungen für die allgemeine Gebührenklasse wie folgt festgesetzt:

1. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien und alle anderen Wiener städtischen Krankenanstalten:

2. Hanusch-Krankenhaus:

(2) Zusätzlich zu den in Abs. 1 festgesetzten Tarifen werden folgende Gebühren für den Aufenthalt in der Krankenanstalt festgesetzt:

1. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien und alle anderen Wiener städtischen Krankenanstalten:

für den Aufenthalt in der Krankenanstalt pro Tag 614,00 Euro

2. Hanusch-Krankenhaus:

für den Aufenthalt in der Krankenanstalt pro Tag 741,00 Euro

### § 3. {#prov_3}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.