# 27. Gesetz: Bauordnung für Wien; Änderung [CELEX-Nr.: 32014L0061]

Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 21/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 64 Abs. 1 tritt nach lit. h an die Stelle des Punktes ein Strichpunkt und wird folgende lit. i angefügt:

2. Nach § 88 wird folgender § 88a samt Überschrift eingefügt:

### „Gebäudeinterne Infrastrukturen für die elektronische Kommunikation {#prov_gebaudeinterne_infrastrukturen_fur_die_elektronische_kommunikation}

§ 88a. (1) Neubauten sind mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen von einem Zugangspunkt bis zu den Netzabschlusspunkten auszustatten. Dasselbe gilt für bestehende Gebäude bei Zu- oder Umbau mindestens eines Geschoßes oder bei der gemäß § 60 Abs. 1 lit. c bewilligungspflichtigen Instandsetzung eines überwiegenden Teiles des Gebäudes. In diesem Zusammenhang sind unter

(2) Von der Verpflichtung gemäß Abs. 1 ausgenommen sind

3. Dem § 140 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 64 Abs. 1 lit. i und § 88a dienen der Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.5.2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

## Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen {#art_inkrafttreten_und_ubergangsbestimmungen}

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.

Der Landeshauptmann:

Häupl

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner