# 43. Gesetz:Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 – WVRG 2014; Änderung [CELEX-Nr. 32014L0023]

Gesetz, mit dem das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 – WVRG 2014, LGBl. Nr. 37/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird der Klammerausdruck „(einschließlich der Vergabe von Baukonzessionen und der Durchführung von Wettbewerben, nicht jedoch der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen)“ durch den Klammerausdruck „(einschließlich der Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen und der Durchführung von Wettbewerben)“ ersetzt.

2. In § 42 wird am Ende der Z 3 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:

„4. die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe, ABl. Nr. L 94 vom 28. März 2014, S. 1.“.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Häupl

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner