# 50. Gesetz: Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz; Änderung

Gesetz, mit dem das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz (3. Novelle zum Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz) geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Wiener Stadtwerke (Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 17/1999, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2007, wird wie folgt geändert:

1.Nach § 3 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a angefügt:

„§ 3. (3a) Über die Person des Schuldners, einschließlich Schuldübernahmen innerhalb des Konzerns der WIENER STADTWERKE Holding AG, die Höhe, das Ausmaß sowie die Zahlungsmodalitäten einschließlich der Möglichkeit interner Einmalabgeltungen des in § 3 Abs. 3 genannten Aufwandes, kann innerhalb des Konzerns der WIENER STADTWERKE Holding AG bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgern eine Vereinbarung getroffen werden. Die jeweils getroffene Vereinbarung ist dem Magistrat unverzüglich mitzuteilen.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Gesetz tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Häupl

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner