# 5. Verordnung:Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien

> Gemäß § 51 Abs. 2 3. Satz Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 33/2014, wird verordnet:

### § 1. {#prov_1}

### Radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit {#prov_radiochirurgische_behandlung_mit_der_gamma_unit}

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 8.318,45 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

### § 2. {#prov_2}

### Cochlearimplantat-Behandlung {#prov_cochlearimplantat_behandlung}

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Cochlearimplantat-Behandlung im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 48.981,18 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

### § 3. {#prov_3}

### Matrix-assistierte Knorpelzelltransplantation {#prov_matrix_assistierte_knorpelzelltransplantation}

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Matrix-assistierte Knorpelzelltransplantation im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 14.301,86 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

### § 4. {#prov_4}

### Nervus-Vagus-Stimulation {#prov_nervus_vagus_stimulation}

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Nervus-Vagus-Stimulation im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 24.917,67 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

### § 5. {#prov_5}

### SIRT-Therapie {#prov_sirt_therapie}

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine SIRT-Therapie im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 20.951,40 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

### § 6. {#prov_6}

### XOFIGO-Therapie {#prov_xofigo_therapie}

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine XOFIGO-Therapie im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 10.474,09 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

### § 7. {#prov_7}

### Univentrikuläres Herzunterstützungssystem {#prov_univentrikulares_herzunterstutzungssystem}

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Behandlung mit dem Univentrikulären Herzunterstützungssystem im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 181.077,58 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

### § 8. {#prov_8}

§ 3 Abs. 1 Z 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2017, LGBl. für Wien Nr. 4/2017, ist auf Behandlungsfälle gemäß §§ 1 bis 7 nicht anzuwenden.

### § 9. {#prov_9}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 treten folgende Verordnungen außer Kraft: