# 22. Gesetz: Wiener Antidiskriminierungsgesetz; Änderung [CELEX-Nr.: 32014L0054]

Gesetz, mit dem das Wiener Antidiskriminierungsgesetz geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung (Wiener Antidiskriminierungsgesetz), zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 53/2014, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 3 wird folgender Abs. 5 angefügt: „(5) Unmittelbare oder mittelbare ungerechtfertigte Einschränkungen oder Behinderungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Recht der Europäischen Union gelten als unmittelbare oder als mittelbare Diskriminierung im Sinne der Abs. 1 oder Abs. 2 sowie des § 2 Abs. 1.“

2. Dem § 7 Abs. 2 werden folgende Z 7 und Z 8 angefügt:

3. Im § 11 wird nach der Z 3 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Häupl

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner