# 20. Verordnung:Wiener Kindergartenverordnung – WKGVO; Änderung

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Kindergartenverordnung – WKGVO geändert wird

> Auf Grund des § 9 des Wiener Kindergartengesetzes – WKGG, LGBl. für Wien Nr. 17/2003, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 19/2018, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Wiener Kindergartenverordnung – WKGVO, LGBl. für Wien Nr. 29/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 20/2014, wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 4 lautet:

„(4) Die Trägerin oder der Träger des Kindergartens, deren Organe sowie Betreuungspersonen müssen geeignet sein, die bestmögliche körperliche und seelisch-geistige Entwicklung der Kinder zu gewährleisten. Es dürfen insbesondere keine der nachfolgend angeführten Umstände vorliegen:

## Artikel II {#art_artikel_ii}

### In-Kraft-Treten {#prov_in_kraft_treten}

> Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.