# 25. Gesetz: Wiener Stadtverfassung; Änderung

Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 41/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 129e Abs. 1 lautet:

„(1) Für jeden Untersuchungsausschuss sind 18 Mitglieder und 18 Ersatzmitglieder in Anwendung des § 59 Abs. 1 zu bestellen. Mitglieder der Landesregierung dürfen Untersuchungsausschüssen nicht angehören. Die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) endet jedenfalls, wenn die hiezu berechtigte wahlwerbende Partei einen neuen Bestellungsvorschlag einreicht.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Häupl

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner