# 65. Verordnung:Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2019; Festsetzung

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2019 festgesetzt wird

> Auf Grund des § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 63/2018, wird verordnet:

Der Anpassungsfaktor für die Vervielfachung der in § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 genannten Beträge wird für das Jahr 2019 mit 1,338 festgesetzt.