# 68. Verordnung: Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen)

> Gemäß § 46 Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 49/2018, wird verordnet:

### § 1. {#prov_1}

### Pflegegebühren-Zusatzleistungen {#prov_pflegegebuhren_zusatzleistungen}

Für die nachstehenden öffentlichen Krankenanstalten werden die Pflegegebühren für Zusatzleistungen, die im Rahmen eines stationären Aufenthaltes im Zuge eines operativen Eingriffes (sofern dieser in einem medizinisch fachlichen Zusammenhang steht und eine Kostentragung durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt) erbracht werden, für die allgemeine Gebührenklasse wie folgt festgesetzt:

1. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien und alle anderen Wiener städtischen Krankenanstalten:

laparoskopischen gynäkologischen Eingriffs 107,80 Euro

2. Hanusch-Krankenhaus:

laparoskopischen gynäkologischen Eingriffs 107,80 Euro

### § 2. {#prov_2}

### Pflegegebühren-Wunschleistungen {#prov_pflegegebuhren_wunschleistungen}

(1) Für die nachstehenden öffentlichen Krankenanstalten werden die Pflegegebühren für Wunschleistungen für die allgemeine Gebührenklasse wie folgt festgesetzt:

1. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien und alle anderen Wiener städtischen Krankenanstalten:

2. Hanusch-Krankenhaus:

(2) Zusätzlich zu den in Abs. 1 festgesetzten Tarifen werden folgende Gebühren für den Aufenthalt in der Krankenanstalt festgesetzt:

für den Aufenthalt in der Krankenanstalt pro Tag 679,00 Euro

für den Aufenthalt in der Krankenanstalt pro Tag 948,00 Euro

### § 3. {#prov_3}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2018 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen), LGBl. für Wien Nr. 39/2017, außer Kraft.