# 32. Gesetz: Wiener Fischereigesetz; Änderung [CELEX-Nr.: 32014R1143]

Gesetz, mit dem das Wiener Fischereigesetz geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Wiener Fischereigesetz, LGBl. für Wien Nr. 1/1948, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 71/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 13 Abs. 2 entfällt.

2. Dem § 45 Abs. 4 wird folgender Satz hinzugefügt:

„Dies gilt auch für Krusten- und Muscheltiere sowie für die Fischnahrung geeignete Wassertiere, sofern diese Arten unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ABl. Nr. L 317 vom 4. November 2014, S. 35, fallen.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Ludwig

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner