# 34. Gesetz:Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG; Änderung

Gesetz, mit dem das Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Gesetz betreffend die Regelung der Betreuung von Tageskindern (Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG), LGBl. für Wien Nr. 73/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 25/2019, wird wie folgt geändert:

Nach § 7a Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Sofern die Erziehungsberechtigten ihrer Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen zur Sprachstandsfeststellung und erfolgten Sprachförderung gem. § 6 Abs. 1a Schulpflichtgesetz 1985 idF BGBl. I Nr. 101/2018 nicht nachkommen, ist die Rechtsträgerin oder der Rechtsträger der Kindergruppe auf Anfrage der Primarschule zum Zweck der frühzeitigen Organisation und Bereitstellung von treffsicheren Fördermaßnahmen ermächtigt und verpflichtet, die entsprechenden Daten des Kindes zur Sprachstandsfeststellung und erfolgten Sprachförderung zu übermitteln.

Die Rechtsträgerin oder der Rechtsträger der Kindergruppe ist ermächtigt zu dem genannten Zweck folgende personenbezogene Daten, die sich auf die angemeldeten Kinder beziehen, zu verarbeiten:

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Ludwig

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner