# 38. Gesetz: Petitionen in Wien; Änderung

Gesetz, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien (Petitionen in Wien) geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

> Das Gesetz über Petitionen in Wien (Petitionen in Wien), LGBl. für Wien Nr. 2/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2014, wird wie folgt geändert:

Im § 2 Abs. 3 Z 3 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Die Einbringerin bzw. der Einbringer kann auf Wunsch auch mit einer Begleit- bzw. Vertrauensperson zur Sitzung des Petitionsausschusses erscheinen.“

Der Landeshauptmann:

Ludwig

Der Landesamtsdirektor:

Hechtner