# 16. Verordnung: Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot von Zusammenkünften zur Verhinderung der Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2); Aufhebung

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Aufhebung der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot von Zusammenkünften zur Verhinderung der Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)

> Auf Grund des § 15 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 idF BGBl. I Nr. 23/2020, wird in Durchführung des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend das Verbot von Zusammenkünften vom 6. April 2020, GZ 2020-0.221.712, hinsichtlich der Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz, verordnet:

§ 1. Die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot von Zusammenkünften zur Verhinderung der Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 3. April 2020 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.