# 75. Gesetz:3. Dienstrechts-Novelle 2020

Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 (54. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (60. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (13. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), die Pensionsordnung 1995 (37. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Wiener Bezügegesetz 1995 (17. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995) und das Gesetz LGBl. Nr. 29/2020 (COVID-19-Dienstrechts-Novelle) geändert werden (3. Dienstrechts-Novelle 2020)

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Dienstordnung 1994, LGBl. Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 48/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 110 Abs. 2 und 3 wird jeweils das Datum „12. Mai 2020“ durch das Datum „11. Dezember 2020“ ersetzt.

2. In § 110c Abs. 2 Z 2 wird das Datum „31. Dezember 2020“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

3. In § 110c entfallen die Abs. 2a bis 4, der bisherige Abs. 5 erhält die Bezeichnung „(3)“ und lautet:

„(3) Verordnungen gemäß Abs. 2 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

> Die Vertragsbedienstetenordnung 1995, LGBl. Nr. 50, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 48/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 62l Abs. 3 Z 2 wird das Datum „31. Dezember 2020“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

2. In § 62l entfallen die Abs. 4 und 5, der bisherige Abs. 6 erhält die Bezeichnung „(4)“ und lautet:

„(4) Verordnungen gemäß Abs. 2 und 3 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.“

3. In § 64 Abs. 2 und 3 wird jeweils das Datum „12. Mai 2020“ durch das Datum „11. Dezember 2020“ ersetzt.

## Artikel III {#art_artikel_iii}

> Das Wiener Bedienstetengesetz, LGBl. Nr. 33/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 48/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 136 Abs. 2 und 3 wird jeweils das Datum „12. Mai 2020“ durch das Datum „11. Dezember 2020“ ersetzt.

2. In § 138b Abs. 2 Z 2 wird das Datum „31. Dezember 2020“ durch das Datum „30. Juni 2021“ ersetzt.

3. In § 138b entfallen die Abs. 4 und 5, der bisherige Abs. 6 erhält die Bezeichnung „(4)“ und lautet:

„(4) Verordnungen gemäß Abs. 2 und 3 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.“

## Artikel IV {#art_artikel_iv}

> Die Pensionsordnung 1995, LGBl. Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 48/2020, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 73r wird folgender § 73s samt Überschrift eingefügt:

### „Pensionsanpassung für das Kalenderjahr 2021 {#prov_pensionsanpassung_fur_das_kalenderjahr_2021}

§ 73s. (1) Abweichend von § 46 Abs. 2 erster Satz und Abs. 3 dieses Gesetzes sowie § 5 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 erster Satz RVZG 1995 ist das Gesamtpensionseinkommen mit 1. Jänner 2021 wie folgt zu erhöhen:

(2) Das Gesamtpensionseinkommen einer Person umfasst alle im Dezember 2020 nach diesem Gesetz, dem RVZG 1995 und dem Wiener Bezügegesetz 1995 gebührenden und der Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2021 unterliegenden Ruhe- und Versorgungsbezüge. Ausgenommen sind die Zulagen gemäß §§ 29 und 30. Bei einer Erhöhung nach Abs. 1 Z 4 ist der gesamte Erhöhungsbetrag dem Ruhe- oder Versorgungsgenuss zuzurechnen. Bezieht eine Person zwei oder mehrere Ruhe- oder Versorgungsbezüge, die zum Gesamtpensionseinkommen zählen, ist der Erhöhungsbetrag nach Abs. 1 auf die einzelnen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge im Verhältnis dieser Bezüge zueinander aufzuteilen.“

2. In § 74 Abs. 2 wird das Datum „1. Juni 2020“ durch das Datum „1. Dezember 2020“ ersetzt.

## Artikel V {#art_artikel_v}

> Das Wiener Bezügegesetz 1995, LGBl. Nr. 71, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Z 3 wird die Wortfolge „für die Kalenderjahre 2019 und 2020 §§ 73p und 73q gelten“ durch die Wortfolge „für die Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 §§ 73p, 73q und 73s gelten“ ersetzt.

2. In § 57 Abs. 2 wird das Datum „1. November 2019“ durch das Datum „1. Dezember 2020“ ersetzt.

## Artikel VI {#art_artikel_vi}

> Das Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 (51. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (58. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) und das Wiener Bedienstetengesetz (10. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz) geändert werden (COVID-19-Dienstrechts-Novelle), LGBl. Nr. 29/2020, wird wie folgt geändert:

Art. IV lautet:

„Art. I bis III treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Art. I Z 2, Art. II Z 1 und Art. III Z 1 und 3 treten mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.“

## Artikel VII {#art_artikel_vii}

Es treten in Kraft:

1. Art. IV bis VI mit 20. Dezember 2020,

2. Art. I bis III mit 1. Jänner 2021.

Der Landeshauptmann:

Ludwig

Der Landesamtsdirektor-Stellvertreter:

i.V. Müller