# 76. Gesetz: Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG; Änderung

Gesetz, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

> Das Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG, LGBl. für Wien Nr. 38/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 54/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 44a wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Bei der Berechnung der Leistungen nach diesem Gesetz sind Leistungen und Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln mit Ausnahme von Leistungen, die als Einkommensersatz bezogen werden, von der Anrechnung gemäß § 10 Abs. 1 insoweit ausgenommen, als diese der Deckung eines durch die COVID-19-Krise verursachten Sonderbedarfes dienen.“

2. In § 44 Abs. 11 wird die Datumsangabe „31. Dezember 2020“ durch die Datumsangabe „31. Dezember 2021“ sowie die Datumsangabe „1. April 2021“ durch die Datumsangabe „31. Dezember 2021“ ersetzt.

3. In § 44 Abs. 12 wird die Datumsangabe „1. April 2021“ durch die Datumsangabe „31. Dezember 2021“ ersetzt.

4. § 44 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 44 Abs. 11 und 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 76/2020 sowie § 44a Abs. 6 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 44a Abs. 6 tritt mit 31. Dezember 2021 außer Kraft.“

Der Landeshauptmann:

Ludwig

Der Landesamtsdirektor-Stellvertreter:

i.V. Müller