# 23. Verordnung:Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19; Änderung

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird

> Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Maskentragepflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. für Wien Nr. 18/2021, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 20/2021, wird wie folgt geändert:

In § 3 wird die Wort- und Zeichenfolge „18. April 2021“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2. Mai 2021“ ersetzt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.