# 55. Kundmachung:Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; Festsetzung

Kundmachung der Wiener Landesregierung gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020 betreffend die festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien

> Gemäß § 14 Abs. 3 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 (WVRG 2020), Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, werden folgende Gebührensätze gemäß § 14 WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:

Direktvergaben

342 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1139 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

570 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

570 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1139 €

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

3419 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1139 €

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

6839 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2279 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

3419 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

6839 €

Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.