# 5. Gesetz:Übertragung von Aufgaben der Straßenpolizei auf die Landespolizeidirektion Wien; Änderung

Gesetz, mit dem das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden LGBl. für Wien Nr. 30/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 10/2013, wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 1 lit. b wird nach der Wortfolge „zu verkehrsfremden Zwecken“ die Wortfolge „in den Fällen der §§ 82 bis 88a“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „(X. Abschnitt der Straßenverkehrsordnung 1960)“.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Der Landesamtsdirektor: