# 11. Kundmachung:Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; Festsetzung

Kundmachung der Wiener Landesregierung gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020 betreffend die festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien

> Gemäß § 14 Abs. 3 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 – WVRG 2020, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, werden folgende Gebührensätze gemäß § 14 WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:

Direktvergaben

380 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1267 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

634 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

634 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1267 €

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

3802 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1267 €

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

7605 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2534 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

3802 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

7605 €

Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.