# 36. Verordnung:Landschaftsschutzgebiet Favoriten; Änderung

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 10. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Favoriten) geändert wird

> Auf Grund des § 24 Abs. 1 bis 3 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 45/1998, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 27/2021, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 10. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Favoriten), LGBl. für Wien Nr. 31/2016, wird wie folgt geändert:

1. § 1 lautet:

„§ 1. Die in den Anlagen zu dieser Verordnung bildenden Plänen (in der Folge „Plänen“) mit einer ununterbrochenen roten Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbung ausgewiesenen Teile des 10. Wiener Gemeindebezirkes werden zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.“

2. Nach § 13 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Auf alle zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 36/2024 nach dem Wiener Naturschutzgesetz anhängigen Verfahren sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.“

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.