# 8. Gesetz:Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – WKJHG 2013; Änderung

Gesetz, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

> Das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – WKJHG 2013, LGBl. für Wien Nr. 51/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 2/2023, wird wie folgt geändert:

#### Artikel I

1. In § 14 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist berechtigt, Verknüpfungsanfragen aus dem Zentralen Melderegister auch nach dem alleinigen Abfragekriterium des Wohnsitzes (§ 16a Abs. 3 des Meldegesetzes 1991 BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung BGBl. I Nr. 160/2023) durchzuführen und personenbezogene Daten weiterzuverarbeiten, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich ist. Nicht mehr benötigte Daten sind zu löschen.“

#### Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.